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Reform der medizinisch-technischen Berufen
29.01.2021. Am 12. Februar 2021 hat der Bundesrat das Gesetz zur Reform der medizinisch-technischen Assistenzberufe gebilligt.
Ziel des Gesetzes ist es, diese Berufe attraktiv und zukunftsorientiert auszugestalten. Dafür werden die vier Berufe der medizinischen Technologie im Bereich der Laboratoriumsanalytik, der Radiologie, der Funktionsdiagnostik und der Veterinärmedizin reformiert und die bisherige Berufsbezeichnung "medizinisch-technischer Assistent" durch die Bezeichnung "medizinische Technologin" bzw. "medizinischer Technologe" ersetzt. Die Tätigkeiten werden aber im bisherigen Umfang beibehalten.
Zudem wird Ausbildungsziel dieser Berufe soll modernisiert, spezifiziert und kompetenzorientiert ausgerichtet. Auch eine verbindliche angemessene Vergütung während der Ausbildung sieht das Gesetz vor. Ein Schuldgeld soll künftig nicht mehr erhoben werden dürfen. Die praktische Ausbildung wird ausgeweitet und das Gesetz setzt Mindestanforderungen an Ausbildungsstätten und Lehrkräfte.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Bundesrat: Elternzeit: Der Bezug von Elterngeld wird flexibler - Länder fordern aber Nachbesserungen, Pressemitteilung vom 12.02.2021
- Bundesregierung: MTA-Ausbildung wird reformiert. Medizinische Berufe werden attraktiver, Pressemitteilung vom 28.01.2021
- Bundesministerium für Gesundheit: MTA-Reformgesetz - Bundestag beschließt "Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin", Pressemitteilung vom 28.01.2021
- Gesetzesentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz)
- Update Arbeitsrecht 04|2021 vom 24.02.2021: Reform der medizinisch-technischen Berufe
- Handbuch Arbeitsrecht: Coronavirus und Arbeitsrecht
- Arbeitsrecht aktuell: 20/104 Sicherung der dualen Ausbildung in der Corona-Krise
- Arbeitsrecht aktuell: 20/016 Verbesserte Mindestlöhne in der Pflege
- Arbeitsrecht aktuell: 20/010 Rückgang an Auszubildenden 2019
- Arbeitsrecht aktuell: 19/270 Reform der Psychotherapeutenausbildung
- Arbeitsrecht aktuell: 19/175 Mindestausbildungs-Vergütung von 515,00 EUR ab 2020
- Arbeitsrecht aktuell: 19/151 Pflegelöhneverbesserungsgesetz auf den Weg gebracht
Letzte Überarbeitung: 2. Juni 2021
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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